Alle Rechnungen werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH 85/2002) erstellt. Private Kassen und Beihilfe erstatten diese teilweise, je nach abgeschlossenem Tarif.
Mein Honorar wird mit Leistung bzw. Rechnungsstellung fällig, unabhängig von der Erstattungshöhe durch private Krankenversicherungen oder Beihilfe.
95 €/h ??? Ich sag ja.